AGB

 

 

1. ABSCHLUSS DES TOURVERTRAGES

1.1 Mit der Buchung  (Touranmeldung) bietet der Kunde dem Tourveranstalter den Abschluss eines Tourvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Tourausschreibung und die ergänzenden Informationen des Tourveranstalters für die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Tourveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Tourteilnehmer, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Tourvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Tourveranstalters zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Tourveranstalter dem Kunden eine schriftliche Tourbestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Tourbeginn erfolgt.


2. BEZAHLUNG

2.1 Nach Vertragsabschluss wird  eine Anzahlung in Höhe von 20% des Tourpreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Tourbeginn fällig,  wenn die Tour nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Die genau Tourbeschreibung mit Kartenmaterial werden 2 Wochen vor Tourbeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Tourveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Tourvertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2  zu belasten.


3. LEISTUNGEN

3.1 Die von Teddys Triketouren geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tourbeschreibung und dem Tourverlauf. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

3.3 Die Angaben in der mit der Tourbestätigung verschickten Tourinformation zu der jeweiligen Tour sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Tour ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.


4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1 Änderungen wesentlicher Tourleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Tourvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Tourveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Der Tourveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.


5.RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR TOURBEGINN/STORNKOSTEN

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Teddys Triketouren unter der nachfolgenden angegebenen Anschrift zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Tourbeginn zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert der Tourveranstalter den Anspruch auf den Tourpreis. Stattdessen kann der Tourveranstalter, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Tourvorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tourpreis verlangen.

5.3 Der Tourveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tourpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Tourleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

• bis 46 Tage vor Tourantritt 10% des Tourpreis
• ab dem 45. bis 30. Tag vor Tourantritt 15% des Tourpreis,
• ab dem 29. bis 15. Tag vor Tourantritt 30% des Tourpreis,
• ab dem 14. bis  7. Tag vor Tourantritt 50% des Tourpreis,
• ab dem 6. Tag vor Tourantritt 70% des Tourpreis,
• am Tag der Ab Tour oder bei Nichtantritt 80% des Tourpreis.

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Tourveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.


6.UMBUCHUNGEN/WECHSEL IN DER PERSON DES TOURTEILNEHMERS

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourtermins, des Tourziels, des Ortes des Tourantritts oder des Ortes der Rücktour, der Unterkunft besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet Wikinger Tourende bis 45 Tage vor Tourantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 25 Euro pro Person.

6.2 Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Tourantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Tourvertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


7. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Teddys Triketouren berechtigt, die Tour bis zu 25 Tage vor Tourbeginn abzusagen.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Tourveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Tour aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tourpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


9. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT

Zur Kündigung des Tourvertrages wird auf die gesetzliche Reglung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j: (1) Wird die Tour infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Tourveranstalter als auch der Tourende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Tourteilnehmer zur Last“.


10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Eine Haftung des Tourveranstalters für Schäden an den Trike eines Tourteilnehmers  wird beim Vertragsabschluss ausgeschlossen. Jeder Tourteilnehmer ist für sein Handeln im Straßenverkehr selbst verantwortlich.


11. DATENSCHUTZ

Die im Zusammenhang mit der Tour erfassten Daten der Tourteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Tour und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Tour, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mit Tourende vor Tourantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies Teddys Triketouren gegenüber bei Buchung oder Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden. Auf das Widerspruchsrecht des Tourteilnehmers nach § 28 Absatz 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.


12. VERANSTALTER

Teddys Triktouren

Martin-Luther-Straße 33

71566 Althütte

Tel.: 07192/9358471

Fax: 07192/933773

E-Mail: t.fuerst@gmx.de